8. Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung gewährt ambulante Pflege zu Hause und stationäre Pflege im Heim. In Abhängigkeit vom Grad der Pflegebedürftigkeit werden Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag erbracht. Anstelle ambulanter Pflege ist aber auch ein monatliches Pflegegeld möglich. Außerdem werden bei ambulanter Pflege die erforderlichen Pflegehilfsmittel gewährt.
DETAILS:
- Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse beantragen
(Liste "Verfahren und Dienstleistungen" oben rechts in der Randspalte)
Voraussetzung, dass die Leistung gewährt werden kann, ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit heißt, auf Dauer erhebliche Hilfe (mindestens 90 Minuten täglich) bei den notwendigen alltäglichen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung zu benötigen. Anderweitiger Hilfebedarf (zum Beispiel Betreuungsbedarf) bleibt unberücksichtigt.
Beim Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es deutliche Unterschiede. Er richtet sich danach, inwieweit einzelne Hilfen nötig sind und wie viel Zeit sie beanspruchen. Es werden drei Pflegestufen (Stufe I bis III) unterschieden.
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