Gefahrenkarten Hochwasser
Im Bauamt der Stadtverwaltung liegen die Hochwasser-Gefahrenkarten
für den Ortsteil Neuwürschnitz dauernd für jedermann zur Einsicht
aus. Einsicht kann zu den üblichen Dienstzeiten genommen werden.
Barnickel, Beigeordneter
Lärmkarten der Stadt Oelsnitz/Erzgeb.:
Gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie (EG-ULR) wurden für den maßgeblichen Bereich an der A 72 in der Ortslage Neuwürschnitz schalltechnische Untersuchungen sowie eine entsprechende Lärmkartierung vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass nur äußerst geringe Betroffenheiten vorliegen. Insofern ist nach dem heutigen Erkenntnisstand eine Lärmaktionsplanung nicht erforderlich, zumal die geplanten und derzeit bauausgeführten aufwändigen aktiven Schallschutzmaßnahmen ohnehin dem gegenwärtigen Stand der Lärmbekämpfungstechnik entsprechen. Die Lärmkarten können auch im Bauamt der Stadtverwaltung Oelsnitz/Erzgeb., Rathausplatz 1, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.